Die Kaufnebenkosten liegen je nach Bundesland zwischen 9 und 15 % des Kaufpreises. Sie setzen sich zusammen aus Grunderwerbsteuer (3,5 % in Bayern und Sachsen bis 6,5 % in vier Ländern), Notar und Grundbuch (zusammen rund 2 %) sowie gegebenenfalls Maklerprovision (meist 3,57 % inklusive Umsatzsteuer für die Käuferseite). Banken finanzieren sie in der Regel nicht mit.
Die Grunderwerbsteuer variiert zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Thüringen wurde 2024 von 6,5 % auf 5,0 % gesenkt. Sie wird auf den Kaufpreis fällig und muss vor der Grundbucheintragung gezahlt werden — der Notar wird erst nach Erhalt der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung tätig.
Faustregel: 9–15 % vom Kaufpreis. Konkret: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notar und Grundbuch (zusammen ca. 1,5–2 %), Makler (bis zu 3,57 % brutto für Käufer, je nach Bundesland und Hälfteteilung). In Bayern oder Sachsen sind die Nebenkosten am niedrigsten, in NRW am höchsten.
Bei Eigennutzung nicht. Bei Vermietung sind Notarkosten und Grundbuchgebühren der Anschaffung zuzurechnen und werden über die AfA (i.d.R. 50 Jahre bei Gebäuden ab 2023) abgeschrieben. Die Grunderwerbsteuer zählt ebenfalls zu den Anschaffungsnebenkosten.
Ja — die Provisionssätze sind nicht gesetzlich fixiert, sondern ortsüblich. Seit der Reform vom 23.12.2020 (§ 656c BGB) gilt bei Kauf von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Wohnungen das Hälfteteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer zahlen je 50 %. Verhandeln lohnt vor Vertragsabschluss.